Gegenstand des Seminars
Endet mit Zuschlagserteilung „nur“ das Vergabeverfahren, oder auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vergaberecht? Was muss ein Auftraggeber nach der Zuschlagserteilung noch so alles machen und auf welche Informationen hat ein Bieter im Nachgang einen Anspruch? Sind Aussagen wie „Nach Zuschlag gilt nur noch Zivilrecht!“ richtig, oder wie verhält es sich mit Vertragsänderungen nach Zuschlag? Und zwar auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten – kann man alles tun, was das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzlich vorsieht? Und welche Folgen für neue Vergabeverfahren kann es für Unternehmen haben, wenn sie bei einem öffentlichen Auftrag nicht vertragsgemäß geleistet haben?
All diese Fragen und noch weitere Aspekte des „Vergaberechts nach Zuschlag“ sollen in diesem Webinar beleuchtet und praxisnah erörtert werden. Anhand von Beispielen aus der Praxis und im Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die relevanten Fragen besprochen.
Seminarablauf
Themenüberblick:
Bekanntmachung des vergebenen Auftrags
- Anforderungen bei EU-weiten und nationalen Ausschreibungen
- Besonderheiten bei Beschränkten Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktaufträgen
- Mindestinformationen der Bekanntmachung, Spielräume, Schutz sensitiver Informationen
- Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Bekanntmachungspflichten
- Unterrichtung unterlegener Bieter und Bewerber
- Statistikpflichten
- Aufbewahrungspflichten
Vertragsmanagement
- Anpassung und Änderung der Leistung
- vergaberechtliche Grenzen nach § 132 GWB und § 47 UVgO
- Vergaberechtsfreie Ergänzungsbeauftragungen
- Ausübung von Verlängerungs- oder Erweiterungsoptionen
- Umgang mit Änderungen beim Auftragnehmer
- Ausfall und Ersetzung des Auftragnehmers
- Abrufe aus Rahmenvereinbarungen / Durchführung “kleiner” Wettbewerbe
- Rechtsschutz bei sog. Mini-Wettbewerben
- Vertragslaufzeiten
- Pflicht zur Kündigung unbefristeter und/oder vergaberechtswidriger Verträge
- Prüfpflichten etc. des Auftraggebers
Nachforderungs- (Claim-) Management
- Umgang mit Schlechtleistungen, Rechte des Auftraggebers
- Umgang mit Verzögerungen und Verzug
- Umgang und Management von Nachträgen
- vertragliche und gesetzliche Sanktionsmechanismen
Termin und Ort
Zeitraum:
23.05.2023 09:00 - 12:00 Uhr